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   BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00, 7 C 29.00   

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https://dejure.org/2000,17455
BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00, 7 C 29.00 (https://dejure.org/2000,17455)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2000 - 7 B 126.00, 7 C 29.00 (https://dejure.org/2000,17455)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2000 - 7 B 126.00, 7 C 29.00 (https://dejure.org/2000,17455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00
    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - abweicht.

    Dieser Rechtssatz steht im Widerspruch zu dem Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 -, mit dem entschieden worden ist, dass aufgrund eines Erbauseinandersetzungsvertrags kein redlicher Erwerb von Mit- oder Alleineigentum am Nachlassgegenstand im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG möglich ist.

  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00
    Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde ist wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, wenn sich - wie hier - die Zulassung der Revision ursprünglich wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigte, dieser Zulassungsgrund aber durch die nach Ablauf der Beschwerdefrist ergangene Entscheidung entfallen ist (Beschluss vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240; Beschluss vom 18. September 2000 - BVerwG 7 B 42.00 -).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00
    Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde ist wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, wenn sich - wie hier - die Zulassung der Revision ursprünglich wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigte, dieser Zulassungsgrund aber durch die nach Ablauf der Beschwerdefrist ergangene Entscheidung entfallen ist (Beschluss vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240; Beschluss vom 18. September 2000 - BVerwG 7 B 42.00 -).
  • BVerwG, 18.09.2000 - 7 B 42.00

    Nichtzulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mangels

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00
    Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde ist wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, wenn sich - wie hier - die Zulassung der Revision ursprünglich wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigte, dieser Zulassungsgrund aber durch die nach Ablauf der Beschwerdefrist ergangene Entscheidung entfallen ist (Beschluss vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240; Beschluss vom 18. September 2000 - BVerwG 7 B 42.00 -).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 7 C 29.00

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 29.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
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